Im Trauerfall | Bestattungsdienst Füssen
Wichtige Friedhöfe und Ämter in Füssen
Bei einem Sterbefall im Haus muss als erstes ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt. In der Regel ist das der Hausarzt, sein Vertreter oder ein Notarzt. Bis zum Eintreffen des Arztes sollten Sie keinerlei Veränderungen an dem Verstorbenen vornehmen.
Der Arzt untersucht den Verstorbenen und stellt die Todesbescheinigung aus. Hierzu wird der Personalausweis oder der Reisepass zur Identifizierung benötigt. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim veranlasst die dortige Verwaltung die nötigen Schritte.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Ämter und Friedhöfe in Füssen und Umgebung, um Ihnen unter die Arme zu greifen. Zudem gibt es eine Checkliste der wichtigsten Schritte, die im Todesfall zu erledigen sind.

Wichtige Ämter
Ein Trauerfall bringt viele organisatorische Aufgaben mit sich. Sofern die betroffene Person in Füssen verstorben ist, finden Sie nachfolgend die Kontaktdaten vom Standesamt Füssen, etwa zum Anfordern wichtiger Dokumente.

Stadt Füssen – Standesamt
Lechhalde 3
87629 Füssen
Telefon: +49 8362 9030
Fax: +49 8362 903205
E-Mail-Adresse: standesamt@fuessen.de
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin

Stadt Füssen – Friedhofsverwaltung
Lechhalde 3
87629 Füssen
Telefon: +49 8362 9030
Fax: +49 8362 9032 05
E-Mail-Adresse: friedhof@fuessen.de

Ihre Ansprechpartnerin vor Ort
Unsere Niederlassungsleitung Sandra Sutter ist als zuverlässige Ansprechpartnerin in Füssen jederzeit für Sie da und begleitet Sie mit Expertise und Einfühlungsvermögen durch die bevorstehende Zeit.

Todesfall-Checkliste
Wenn ein Mensch stirbt, kommt zu Schreck und Trauer auch noch der organisatorische und bürokratische Aufwand, den der Tod, die Beisetzung und die dazugehörige Trauerfeier mit sich bringen. Diese Aufgabe kann sich im ersten Moment erdrückend anfühlen. Wir lassen Sie nicht im Stich!
Im Todesfall
- Rufen Sie einen Arzt, der die Totenbescheinigung ausstellt
- Benachrichtigen Sie uns, am besten per Telefon unter +49 8342 967830, wir sind Tag und Nacht für Sie da
- Nehmen Sie sich Zeit für den Abschied. Sie können entscheiden, wie lange der/die Verstorbene bei Ihnen bleibt – bis zu 36 Stunden sind gesetzlich erlaubt
Für alle weiteren Schritt hält mymoria eine ausführliche Todesfall-Checkliste bereit. Damit können Sie alle Punkte Schritt für Schritt durchgehen und abhaken. Selbstverständlich sind wir bei Fragen oder Unsicherheiten gern zur Stelle. Sie sind nicht allein!